Pressekonferenz zur Asylarbeit vor Ort

02. März 2024

Auf großes regionales wie überregionales Medieninteresse stieß die Pressekonferenz, zu der Landrätin Tanja Schweiger vor kurzem auf die MS Rossini eingeladen hatte.

Anlässlich der Verlegung des seit Februar 2022 als Asyl-Notunterkunft genutzten ehemaligen Flusskreuzfahrschiffes von Donaustauf zurück nach Bach an der Donau gab die Landrätin während der etwa 60-minütigen Fahrt einen detailreichen Überblick zur derzeitigen Asyl-Situation im Landkreis.

Dass es dabei nicht nur um Unterkunft und Verpflegung geht, sondern der Asyl-Zuzug auch in anderen Bereichen für hohe Arbeitsaufkommen sorgt, wurde deutlich, als neben Alexander Damm, dessen Fachbereich für die Unterbringung der Asylbewerber zuständig ist, auch Silke Dienelt für das Jobcenter Landkreis Regensburg, Martin Laumer für das Landkreis-Sozialamt sowie Ulrike Schmid und Marion Koppitz für die Volkshochschule Landkreis Regensburg aus ihrem Arbeitsbereich berichteten. Ein zentrales Problem, so die Landrätin, sei die fehlende gemeinsame Datenbasis, auf die alle beteiligten Stellen zugreifen könnten. Die Folge seien nicht mögliche Datentransfers an den Schnittstellen, mit der Konsequenz teilweiser oder kompletter Neueingaben von Daten. Hinzu kämen zu komplizierte Verfahren oder auch zu hohe Bürokratie- und Nachprüfungsstandards. Und auch ganz offensichtliche Ungereimtheiten in der Asylsystematik erschwerten die Arbeit vor Ort erheblich; etwa wenn Asylbewerber mit nicht geklärter Identität zwar Sozialleistungen in Anspruch nehmen könnten, aber nicht arbeiten dürften.

Obwohl der derzeitige Zuzug mit etwa 15 Personen alle 14 Tage –im Januar waren noch es 25 pro Woche und im Frühjahr wird wieder ein deutlicher Anstieg erwartet- momentan etwas rückläufig sei, bedeute das Asyl-Geschehen für den Landkreis dennoch unverändert eine sehr hohe Herausforderung. Denn falsche Weichenstellungen in der Grundstruktur der Asylpolitik seien es, so die Landrätin weiter, die die Arbeit vor Ort so erschwerten, zum Teil sogar unmöglich machten. Konkrete Verbesserungen bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten, und damit einhergehend eine wieder höhere Akzeptanz in der Bevölkerung seien nur dann möglich, wenn Bund und Land an wichtigen Stellschrauben der Asylpolitik nachjustierten. Eine substanzielle Verbesserung wäre beispielsweise, mehr sichere Herkunftsländer auszuweisen und mit diesen Vereinbarungen zur vereinfachen Rückkehr von Asylsuchenden zu schließen. Des Weiteren bedürfte es der Reaktivierung des Dublin-Verfahrens, Bundes- und Landesausreisezentren in Flughafennähe, schnellere Verfahren an den Verwaltungsgerichten oder auch einer klaren Festlegung, dass nur Asylsuchende mit hoher Bleibeperspektive in die Fläche verteilt werden. Wichtig wäre auch, eine Arbeitspflicht ab der Zuweisung zu den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen, und denjenigen Asylbewerbern eine Arbeitserlaubnis zu geben, die zwar einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, aber faktisch nicht abschiebbar seien. So könnten diese Personen zumindest für ihren Lebensunterhalt sorgen. Grundsätzlich rege sie eine Überarbeitung des Bürgergeld-Bezugs an. Ausgehend vom Grundgedanken dieser Leistung als Überbrückung einer momentanen Notsituation sollte diese auch nur für den davon betroffenen Personenkreis gewährt werden. In einem Bürgergeld II könnten dann etwa abgelehnte Asylbewerber mit einem niedrigeren Leistungsniveau berücksichtigt werden.

Text: Landratsamt Regensburg

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