Die SPD-Bundestagsfraktion setzt mit dem, im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und ebnet den Weg für einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
„Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erhöhen die Chancengerechtigkeit und stärken die individuelle Förderung der Kinder. Gleichzeitig werden Eltern dabei unterstützt, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren“, so die Vorsitzende der Landesgruppe Bayern der SPD-Bundestagsfraktion, Marianne Schieder.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll der Anspruch auf ganztägige Betreuung ab August 2026 zunächst für Grundschulkinder der ersten Klasse umgesetzt werden. In den Folgejahren soll dieser dann um je eine Klassenstufe erweitert werden, bis ab August 2029 jedes Grundschulkind der ersten bis vierten Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung – acht Stunden am Tag an fünf Tagen der Woche – haben soll.
Bereits im letzten Jahr wurden den Ländern im Rahmen eines Investitionsprogramms Finanzhilfen zum Ausbau ganztägiger Betreuungs- und Bildungsangebote gewährt. Insgesamt stellt der Bund den Ländern und Kommunen nun 3,5 Milliarden Euro dafür zur Verfügung. Darüber hinaus wird sich der Bund entsprechend der gestaffelten Einführung des Rechtsanspruchs an den zusätzlich entstehenden Betriebskosten der Länder beteiligen und diese ab dem Jahr 2030 mit 960 Millionen Euro jährlich dauerhaft mitfinanzieren.
„Mit diesem wichtigen gesellschafts- und bildungspolitische Vorhaben machen wir einen großen Schritt zur mehr Bildungsgerechtigkeit und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärt die familien- und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landesgruppe Bayern im Deutschen Bundestag, Ulrike Bahr. „Für die pädagogisch gute Umsetzung gibt es bereits großartige Konzepte. Der AWO-Bundesverband hat gemeinsam mit Stiftungen und dem Deutschen Verein detaillierte Handreichungen zur Qualität im Ganztag erarbeitet. Denn wir wollen nicht nur Betreuung, sondern Angebote zur ganzheitlichen Bildung und Erziehung. Mit so viel Geld vom Bund, dauerhaft als Betriebskostenzuschuss, kann das richtig gut werden“, so Bahr weiter.
Text: Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion