Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen erstmals im Bundestag

12. November 2023

Am Donnerstag, 9. November, hat der Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) beraten. Sabine Dittmar, SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Gesundheitsminister, erwartet durch die geplanten Regelungen Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten auch und gerade im ländlichen Raum.

„Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist wichtig und bringt den Patient:innen jede Menge Vorteile!“ Für Sabine Dittmar steht fest, dass das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, das am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde, ein Schritt in die richtige Richtung ist. „Es bringt zahlreiche Erleichterungen, die eigentlich schon lange Standard sein sollten und es in anderen Ländern auch schon sind.“ Ein Fokus des Gesetzes liegt darauf, die elektronische Patientenakte (ePA), die bereits 2021 eingeführt wurde, weiterzuentwickeln, endlich zu etablieren und ab 2025 allen gesetzlich Versicherten mit deren Zustimmung zur Verfügung zu stellen. „Die sichere Digitalisierung von Gesundheitsdaten macht die medizinische und pflegerische Versorgung für Patientinnen und Patienten leichter, besser und transparenter“, findet die SPD-Bundestagsabgeordnete. In der ePA werden Informationen, wie Befunde, Labordaten Medikation oder MRT-Bilder nicht nur gesammelt, sondern auch miteinander verknüpft. „Dadurch entsteht eine Datengrundlage, die Ärzten dabei hilft, Krankheiten deutlich schneller zu erkennen und besser zu behandeln.“ Auch die Forschung könne den Datenpool nutzen, um bessere und effektivere Therapien zu entwickeln. „Die Versicherten entscheiden aber weiterhin selbst über ihre gesundheitsbezogenen Daten“, macht Sabine Dittmar klar. Alle Daten werden verschlüsselt abgelegt. Nur Versicherte können sie einsehen sowie Ärztinnen und Ärzte, wenn sie von den Versicherten hierfür freigeschaltet werden. Zudem bekommt jeder die Möglichkeit, einer ePA zu widersprechen („Opt-out“). Die ePA wird von den Krankenkassen als App und als Desktopvariante bereitgestellt. Zugriff hat dabei nicht nur der Arzt oder Krankenkassen. „Patientinnen und Patienten können ihre Akte mit Dokumenten, Arztbriefen oder Befunden auch selbst befüllen“, erklärt die SPD-Politikerin. Man habe dann auf einen Blick die komplette Krankengeschichte und müsse nicht immer wieder Dokumente von Arzt zu Arzt mitnehmen. „Behandlungen können dadurch effektiver und besser gesteuert und Diagnosen leichter und zuverlässiger gestellt werden.“ Die ePA enthält auch eine digitale Medikationsübersicht. „In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden.“ Das E-Rezept wird, so sieht es der Gesetzentwurf vor, weiterentwickelt und ab 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und die Nutzung für die Versicherten per elektronischer Gesundheitskarte und ePA-App stark vereinfacht. Ein weiterer Punkt, der Sabine Dittmar besonders am Herzen liegt, ist der Ausbau der Telemedizin. Die soll künftig noch stärkerer Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden. „Dafür heben wir die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden auf“, erklärt die SPD-Abgeordnete, die darin einen wichtigen Baustein für eine grundlegende und sichergestellte medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten sieht. Mit der assistierten Telemedizin in Apotheken werde außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.

Text: Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion

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