Die Ampel liefert – gerade auch für Bayern!

01. Dezember 2022

Das Jahressteuergesetz hilft Bayerns Bürgerinnen und Bürgern in Stadt und Land und fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 1. Dezember im Rahmen des Jahressteuergesetzes erhebliche steuerliche Erleichterungen beschlossen. Besonders im Fokus stehen dabei die Erhöhung der Home-Office-Pauschale, die Erhöhung der linearen Abschreibung von Wohngebäuden sowie die umfassenden Erleichterungen für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen. Diese Maßnahmen sind besonders für den Klimaschutz und Wohnungsneubau in Bayern ein wichtiger Impuls.

Michael Schrodi war als finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied der Landesgruppe Bayern maßgeblich an der Ausarbeitung beteiligt. „Ich freue mich, dass wir viele Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern entlasten und gleichzeitig den Wohnungsneubau sowie Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern vorantreiben“, so Schrodi nach Abschluss der Verhandlungen.

Welche Entlastungen stecken konkret für Bayerinnen und Bayern drin? Mit der Ertragsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 und der Senkung des Umsatzsteuersatzes auf für die Lieferung und In-stallation von Photovoltaikanlagen auf null, schieben wir den dringend notwendeigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern an und sorgen gleichzeitig für einen Bürokratieabbau. Wichtig, grade für ein Flächenland wie Bayern, die Home-Office-Pauschale wird erhöht und mit dem Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zusammengeführt. Es entfällt außerdem die Voraussetzung ein abgeschlossenes Arbeitszimmer nachweisen zu müssen. Die Home-Office-Pauschale wird entfristet und gleichzeitig der steuerlich absetzbare Maximalbetrag auf insgesamt 1.260 Euro – das heißt auf sechs Euro bei maximal 210 Tagen – angehoben. Das verbessert die Situation von vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und baut weitere bürokratische Hemmnisse ab. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird außer-dem auf 1.230 Euro angehoben.

Des Weiteren sendet die Ampel-Koalition einen starken Impuls für bezahlbaren Wohnungsbau. „Die bayerische Staatsregierung und Markus Söder sind bis jetzt eher durch große Worte und den Verkauf von landeseignen Wohnungen aufgefallen. Die Ampel-Koalition macht das anders und liefert konkrete Verbesserungen“, so Schrodi. Ebenfalls wird die lineare Abschreibung von Wohngebäuden (lineare AfA) erhöht und zusätzlich eine Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau (Sonder-AfA) eingeführt sowie ein Steueranreiz für den klimagerechten Bau von bezahlbaren Wohnungen gesetzt. Beide Maßnahmen treten bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft und sind damit ein besonderer Erfolg der parlamentarischen Beratungen in Jahressteuergesetz. Die Stärkung des bezahlbaren und klima-gerechten Mietwohnungsneubaus durch die Neuauflage bei der zeitlich befristeten Sonder-AfA können innerhalb von vier Jahren fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist die Einhaltung des energetischen Gebäudestandards Effizienzhaus 40/Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Michael Schrodi: „Dadurch unterstützen wir nicht nur den Bau neuer Wohnungen, sondern leisten auch einen Beitrag zum Erreichen unserer Klimaziele.

Quelle: Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion

Teilen