Am 23. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag den ersten Schritt der für diese Legislaturperiode geplanten BAföG-Reform beschlossen. Mit der 27. Novelle reagiert die Ampel-Koalition auf die mittlerweile sehr niedrige BAföG-Quote und erweitert den Berechtigtenkreis. Umfassendere strukturelle Reformen werden folgen.l setzt!“
Zahlreiche Studierende können aufatmen. Mit dieser BAföG-Reform reagiert die Ampel-Koalition auf die in den vergangenen Jahren zurückgehende Zahl an Anspruchsberechtigten und schafft neue Bildungschancen. Die Freibeträge der Elterneinkommen werden spürbar angehoben, um 20,75 Prozent, sodass künftig deutlich mehr Studierende Anspruch auf die Förderung haben. „Das lag mir ganz besonders am Herzen“, so Dr. Carolin Wagner, die als Mitglied im Bildungsausschuss die Reform begleitet hatte. „Für viele junge Menschen scheitert ein Studium an der Finanzierung oder das Studium verlängert sich, weil sie viel Zeit für den Nebenjob aufwenden müssen, anstatt zu lernen“, weiß die Regensburger Bundestagsabgeordnete, die 13 Jahre lang als Studienberaterin tätig war.
Des Weiteren werden die Bedarfssätze um 5,75 Prozent angehoben, was zusammen mit dem auf 360 Euro gestiegenen Wohnzuschlag für auswärts Wohnende eine konkrete Entlastung bedeutet, die schon zum 1. August greift. Diese Verbesserungen sind ein wichtiger erster Schritt, um auf die aktuellen Preissteigerungen zu reagieren und gleichzeitig viel mehr jungen Menschen den Zugang zum Studium zu ermöglichen. Darüber hinaus wird das Alter der Anspruchsberechtigten auf 45 Jahre angehoben. Dies ist ein wichtiges Signal für ein lebenslanges Lernen und bietet all jenen eine Chance, die in jungen Jahren aus den unterschiedlichsten Gründen kein Studium aufnehmen konnten. Analog dazu werden die Vermögensfreibeträge der Anspruchsberechtigten selbst erhöht. Studierende bis 30 Jahre erhalten 15.000 Euro Vermögensfreibetrag, alle darüber 45.000 Euro. Denn wer bereits fest im Berufsleben stand und bereits Kinder hat, hat in der Regel etwas angespart, das den Zugang zum BAföG für ein späteres Studium nicht von vornherein begrenzen soll. Und last but not least, haben all jene ehemaligen BAföG-EmpfängerInnen noch eine zweite Chance, ihren Antrag auf Restschuldenerlass nach 20 Jahren zu stellen, die die gesetzliche Frist versäumt haben.
Mit dem Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro für BAföG-EmpfängerInnen, der Anrechnung des 9-Euro-Tickets auf das Semesterticket und mit der Öffnung der Energiepauschale für Mini-Jobs hat die Ampel-Koalition auch für Studierende konkrete Entlastungen in die Wege geleitet. Zusätzlich bringen wir in dieser Woche den dauerhaften Notfallmechanismus auf den Weg, damit Studierende in Krisen verlässliche Hilfe erhalten können. Im nächsten Jahr folgt eine weitergehende strukturelle BAföG-Reform mit Anhebung der Regelsätze. Diese Schritte sind richtig und wichtig, um den Bildungsstandort Deutschland zukunftsfähig zu machen.
Die Landesgruppenvorsitzende Marianne Schieder, MdB ergänzt: „Die Bildungschancen für unsere Kinder und jungen Menschen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das ist ein altes, aber hochaktuelles sozialdemokratisches Grundversprechen. Ich weiß, wovon ich spreche, denn auch mir hat das BAföG den Zugang zum Studium ermöglicht. Gut, dass die Ampel nun dieses starke Signal setzt!“
Text: Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion